Ihr Ansprechpartner zum Thema Reisevertragsrecht für Ingolstadt und Umgebung

Die lang ersehnte Urlaubsreise soll Entspannung vom stressigen Arbeitsalltag bringen und sich als die schönste Zeit im Jahr auszeichnen. Leider bringen jedoch genau diese Urlaubstage häufig Ärger und Unannehmlichkeiten mit sich, da die Reiseveranstalter oft in keinster Weise das halten, was sie selbst oder ihre idealisierten Reisekataloge versprechen.

Vor allem Verschmutzung und Lärm stehen an der Tagesordnung. Auch die Entfernung zum Strand weicht nicht selten vom Versprochenen ab. Lassen Sie sich dies nicht gefallen. Reagieren Sie bereits vor Ort und holen Sie sich mit unserer Hilfe ihr hart erspartes Urlaubsgeld zurück. In Extremfällen können Sie sogar zusätzlich Schadensersatz für vergeblich aufgewendete Urlaubszeit verlangen.

Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt Reisevertragsrecht berät Sie gerne ausführlich in Ihrem konkreten Fall und zeigt Ihnen Ihre Chancen und Erfolgsaussichten auf.

Hier ein paar ausgewählte Reisemängel und Ihre möglichen Preisminderungen nach der Frankfurter Tabelle:

Leistung/Mangel
Mögliche Minderung in Prozent

Abweichende örtliche Lage (Strandentfernung)
05 – 15 %

Mängel in der Ausstattung des Zimmers:

– Schäden (Risse, Feuchtigkeit)
10 – 50 %
– fehlender Balkon bei Zusicherung
05 – 10 %
– fehlende oder defekte Klimaanlage
10 – 20 %
– Ungeziefer
10 – 50 %
– Schlechte Reinigung
10 – 20 %
– Lärm am Tage
05 – 25 %
– Lärm in der Nacht
10 – 40 %

Um Ihre Ansprüche bestmöglich zu sichern, beachten Sie folgende Verhaltensregeln:

1. Zeigen Sie entdeckte Mängel direkt vor Ort beim Reiseleiter oder an der Rezeption ihres Hotels an und verlangen Sie Abhilfe, wenn dies im konkreten Fall möglich ist.

2. Sichern Sie Beweise. Wenn es zum Rechtsstreit kommt, sind Sie in der Beweislast. Halten Sie am besten alles mit Bildern fest oder finden Sie Zeugen, welche Ihre Aussage bestätigen.

3. Machen Sie ihre Ansprüche innerhalb eines Monats nach dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise beim Veranstalter geltend. Hierbei unterstützen wir Sie gerne.

Auch wenn die oben geschilderten Vorgehensweisen teilweise vergessen wurden ist noch immer nicht alles verloren. Vereinbaren Sie einfach mit unseren Experten telefonisch unter der 0841/1310 einen Termin zu einem persönlichen Gespräch oder kontaktieren Sie uns kostenlos über unser Kontaktformular. Wir beraten Sie gerne umfassend über Ihre Erfolgsaussichten in einem möglichen Rechtsstreit.