Die Entscheidung für eine Scheidung ist nicht nur emotional, sondern auch finanziell eine Herausforderung. Mit dem Aufkommen der Online-Scheidung bieten sich nun neue Möglichkeiten, den Prozess effizient und kostengünstig zu gestalten. Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen detaillierten Überblick über die Kosten einer Online-Scheidung geben, um Ihnen in dieser schwierigen Zeit unterstützend zur Seite zu stehen.

 

Ist eine Online-Scheidung günstiger?

Eine Online-Scheidung bietet eine effizientere Terminplanung durch die Reduzierung persönlicher Treffen, was Zeit und Kosten spart. Zudem führt die Einigung der Ehepartner zu weniger Verwaltungsaufwand und vereinfacht den gesamten Prozess deutlich.

Effizientere Termingestaltung

Einer der Hauptgründe, warum eine Online-Scheidung günstiger sein kann, ist die signifikante Reduzierung von persönlichen Terminen. In der traditionellen Scheidungspraxis sind mehrere Besuche beim Anwalt und vor Gericht üblich, was nicht nur Zeit, sondern auch zusätzliche Kosten für Anfahrten und eventuell sogar Verdienstausfall mit sich bringt. Bei der Online-Scheidung hingegen werden Beratungen und Absprachen über digitale Kanäle wie E-Mail, Videokonferenzen oder spezielle Online-Portale abgewickelt. Dies führt zu einer erheblichen Zeitersparnis und reduziert die Notwendigkeit für physische Treffen auf ein absolutes Minimum.

Weniger Verwaltungsaufwand bei einvernehmlicher Scheidung

Des Weiteren zeichnet sich die Online-Scheidung durch einen geringeren Beratungs- und Verwaltungsaufwand aus, da sich dieses Verfahren besonders bei einvernehmlichen Scheidungen anbietet, bei denen sich die Parteien bereits im Vorfeld über die wesentlichen Scheidungsfolgen wie Unterhalt, Vermögensaufteilung und Sorgerechtsfragen einig sind. Die Einigung der Ehepartner erleichtert den gesamten Prozess erheblich, da weniger Zeit für die Aushandlung von Streitpunkten und die Erstellung umfangreicher Schriftsätze benötigt wird.

 

Scheidungskosten Überblick

Eine Scheidung ist mit verschiedenen Kosten verbunden, die von den Anwaltskosten über Gerichtsgebühren bis hin zu möglichen Kosten für Gutachten reichen können. Der Umfang dieser Kosten kann variieren, abhängig von der Komplexität des Scheidungsfalls und den individuellen Anforderungen der Beteiligten.

Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen

Anwaltsgebühren sind ein wesentlicher Bestandteil der Scheidungskosten. Diese Gebühren werden gemäß dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) festgelegt, das eine bundesweit einheitliche Regelung für die Vergütung von Rechtsanwälten bietet. Die Höhe der Anwaltsgebühren hängt maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert der Scheidung ab. Es ist jedoch zu beachten, dass bei einer einvernehmlichen Scheidung, bei der sich die Partner über alle wesentlichen Punkte einig sind, die Anwaltskosten in der Regel niedriger ausfallen, da nur das Scheidungsverfahren (ggf. mit Versorgungsausgleich) durchzuführen ist und keine weiteren Folgesachen.

Neben den Anwaltsgebühren sind die Gerichtskosten ein weiterer wichtiger Kostenfaktor. Diese setzen sich zusammen aus den Gebühren für das Scheidungsverfahren selbst sowie gegebenenfalls für den Versorgungsausgleich. Der Versorgungsausgleich ist ein Verfahren zur Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften und Rentenrechte zwischen den Ehepartnern. Die Gerichtskosten werden anhand einer festgelegten Gebührenordnung berechnet, die sich ebenfalls am Verfahrenswert orientiert.

Hat der Verfahrenswert Einfluss auf die Scheidungskosten?

Ja, die Höhe der Anwaltsgebühren hängt maßgeblich vom sogenannten Verfahrenswert der Scheidung ab. Der Verfahrenswert wird in der Regel anhand des gemeinsamen Nettoeinkommens der Ehepartner für die letzten drei Monate vor Einreichung des Scheidungsantrags berechnet. Hinzu kommen weitere Vermögenswerte, die im Zuge der Scheidung aufgeteilt werden müssen. Je höher der Verfahrenswert, desto höher sind dementsprechend auch die Anwaltsgebühren.

Wer muss die Kosten tragen?

Grundsätzlich tragen beide Ehepartner die Gerichtskosten der Scheidung jeweils zur Hälfte, es sei denn, es wird im Einzelfall anders vereinbart. Die Anwaltskosten trägt derjenige, der einen Rechtsanwalt mit der Einreichung des Scheidungsantrages beauftragt. Bei einer einvernehmlichen Scheidung kann vereinbart werden, dass die Anwaltskosten geteilt werden, wenn nur ein Rechtsanwalt beauftragt wird und der Ehegatte der Scheidung lediglich

Anspruch auf Verfahrenskostenhilfe

Personen mit geringem Einkommen haben die Möglichkeit, Verfahrenskostenhilfe (Prozesskostenhilfe) zu beantragen. Diese staatliche Unterstützung deckt die Gerichtskosten und eventuell auch die Anwaltskosten, wenn es dem Antragsteller nicht möglich ist, diese zu tragen. Die Gewährung von Verfahrenskostenhilfe hängt von den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Wenn Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen möchten, helfen wir Ihnen hierbei und stellen diesen Service nicht gesondert in Rechnung.

Fazit: Was kostet eine Online-Scheidung?

Eine pauschale Aussage zu den genauen Kosten ist nicht möglich, da diese von verschiedenen Faktoren wie Verfahrenswert, Einigung der Ehepartner und Inanspruchnahme von Verfahrenskostenhilfe abhängen. Dennoch bietet die Online-Scheidung eine kosteneffiziente Alternative, die den emotionalen und finanziellen Stress einer Scheidung erheblich reduzieren kann.

Unsere Kanzlei steht Ihnen mit umfassender Beratung zur Seite, um den Prozess für Sie so transparent und verständlich wie möglich zu gestalten. Wir helfen Ihnen, die Kosten Ihrer Online-Scheidung genau zu kalkulieren und unterstützen Sie bei allen Schritten des Verfahrens.

 

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