Ihr kompetenter Anwalt für Immobilienrecht in Ingolstadt und Umgebung

Sie suchen einen kompetenten Anwalt für Immobilienrecht in Ingolstadt? Herr Rechtsanwalt Reber hat seinen Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht und ist für Sie der richtige Ansprechpartner. Wir vertreten und beraten sowohl Käufer als auch Verkäufer. Auch Fragen zur Finanzierung der Immobilie, Probleme mit der finanzierenden Bank oder das vorzeitige Lösen aus einem Darlehensvertrag gehören zum Beratungsumfang unserer spezialisierten Rechtsanwälte für Immobilienrecht.

 

Profitieren Sie von der jahrelangen Erfahrung unserer Kanzlei, die Ihnen die Vertretung durch einen spezialisierten Anwalt im Immobilienrecht in Ingolstadt bietet:


✔ einzigartiges Fachwissen
✔ langjährige Erfahrung im Immobilienrecht
✔ Prüfung eines notariellen Kaufvertrages
✔ Beratung und wertvolle Ratschläge beim Verkauf der Immobilie
✔ rechtliche Beratung bei der Finanzierung der Immobilie
✔ Beratung und Vertretung gegenüber Banken und Sparkassen
✔ Anfechtung des Vertrages bei arglistiger Täuschung
✔ Schadensersatz aus Immobilienkauf bei arglistiger Täuschung
✔ Anfechtung und Widerruf Immobilienkauf
✔ Anfechtung und Widerruf Bauvertrag
✔ kompetente Beratung bei versteckten Mängeln der Immobilie
✔ Rundum-Betreuung von der Finanzierung bis zum Kauf

   

Nutzen Sie die umfassenden Fachkenntnisse sowie die große Erfahrung eines Anwalts im Immobilienrecht, um Streitigkeiten rund um die Immobilie zu Ihren Gunsten zu entscheiden.

Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht unterstützt Sie mit höchstem Engagement, damit Sie das erhalten, was Ihnen zusteht.

Streitigkeiten beim Kauf oder Verkauf einer Immobilie können schnell existenzbedrohend sein. Überlassen Sie daher das Ergebnis nicht dem Zufall, sondern entscheiden sich für einen spezialisierten Anwalt im Immobilienrecht. Wurden Sie vor Abschluss des Immobilienkaufvertrages arglistig getäuscht, indem Ihnen versteckte Mängel der Immobilie bewusst verschwiegen wurden, so besteht die Möglichkeit der Anfechtung des notariellen Kaufvertrages durch einen spezialisierten Anwalt. Die Rechtsfolge einer wirksamen Anfechtung eines Immobilienvertrages wegen arglistiger Täuschung ist die Rückabwicklung des notariellen Kaufvertrages. Sämtliche in diesem Zusammenhang stehenden Kosten sind in diesem Fall vom Verkäufer zu tragen, darüber hinaus schuldet der täuschende Verkäufer Schadensersatz.

   

Benötigen Sie eine kompetente Beratung im Immobilienrecht durch einen spezialisierten Anwalt, so kontaktieren Sie uns unter der


0841 / 13 10


oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Anfechtung eines notariellen Kaufvertrages:

     

Wann liegt eine arglistige Täuschung vor?


Beim Immobilienkaufvertrag kann eine arglistige Täuschung sowohl in Form der Mitteilung einer falschen Tatsache als auch im Unterlassen einer Aufklärung über versteckte Mängel vorliegen. Ob ein im Nachhinein festgestellter Mangel an der Immobilie zur Anfechtung des Immobilienkaufvertrages berechtigt oder der getäuschte Käufer Schadensersatz verlangen kann, hängt vom Einzelfall ab. Eine verbindliche Auskunft über die Erfolgsaussichten erhalten Sie von einem spezialisierten Anwalt im Immobilienrecht. Liegt bei einer Immobilie ein Baumangel vor, welcher äußerlich nicht auf den ersten Blick zu erkennen ist, hat der Verkäufer den Käufer darüber aufzuklären. Ein häufiger Streitpunkt ist ein unterlassener Hinweis auf einen früheren Wasserschaden. Hat der Verkäufer lediglich die Spuren eines Wasserschadens, jedoch nicht die Ursache des Wasserschadens beseitigt und verschweigt der Verkäufer diese Umstände beim Abschluss des Immobilienkaufvertrages, so kann dies Schadensersatzansprüche des Käufers auslösen oder einen Grund zur Anfechtung des notariellen Kaufvertrages darstellen. Rechtsanwalt Tobias Reber mit Tätigkeitsschwerpunkt im Immobilienrecht berät Sie in Ingolstadt und Umgebung.


Welche Kosten kommen bei einer Beratung im Immobilienrecht auf mich zu?


Die Kosten einer Erstberatung im Immobilienrecht durch einen spezialisierten Anwalt unserer Kanzlei richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz und beziffern sich auf maximal 190,00 € zzgl. Umsatzsteuer. In einem ersten Gespräch werden Sie umfassend über sämtliche Ihnen zustehenden Rechte und Pflichten beim Immobilienkaufvertrag beraten. Gemeinsamen mit einem renommierten Rechtsanwalt für Immobilienrecht erarbeiten Sie eine optimale Strategie, um Ihre Rechte effektiv durchzusetzen.
Sie erreichen uns zur Vereinbarung eines Beratungstermins unter der 0841 / 1310 oder über unser Kontaktformular.

   

Ich habe eine Rechtsschutzversicherung, werden die anfallenden Kosten übernommen?


Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, so klären wir für Sie gerne die Deckungszusage zum Thema Immobilienrecht. Haben Sie durch notariellen Kaufvertrag eine gebrauchte Immobilie erworben, um diese selbst zu beziehen, ist eine Beratung grundsätzlich dem allgemeinen Zivilrecht zuzuordnen. Die Chancen, dass die Kosten für die Beratung bzw. Vertretung durch die Rechtsschutzversicherung übernommen werden, stehen in diesem Falle sehr gut.

   
Jetzt professionell beraten werden durch einen unserer Rechtsanwälte!
Tel: 0841 1310
Mail: tobias.reber@kanzlei-in.de