Dieselskandal – Anwalt aus Ingolstadt hilft

Rückabwicklung des Autokaufes durch spezialisierten Rechtsanwalt – Wir lassen Sie nicht im Stich

Das Problem: starker Wertverlust sämtlicher Dieselfahrzeuge

Viele Verbraucher wurden durch die Manipulation der Schadstoffsoftware über die tatsächlichen Abgaswerte getäuscht und erleiden nunmehr einen erheblichen Schaden. Betroffen sind neben VW auch zahlreiche Audi Modelle, sodass es gerade im Bereich Ingolstadt und Umgebung zahlreiche Geschädigte gibt. Mehr und mehr Städte erlassen Fahrverbote der Diesel 4 und 5 Generation, was zu erheblichen Wertverlusten der betroffenen Modelle führt.

„Aufgrund des Dieselskandals sinken aber auch nicht betroffene Modelle im Wert, da der Diesel an sich schwer an Ansehen verloren hat und unter den nicht mehr endenden Negativschlagzeilen leidet“, so Rechtsanwalt Tobias Reber aus Ingolstadt. „Ich habe mich auf genau dieses Themengebiet spezialisiert, da ich den Verbrauchern einen fairen Ausweg aus dem Wertverluststrudel aufzeigen kann. Das Problem an der Sache ist, dass es leider wieder nur diejenigen trifft, die tatsächlich überhaupt nichts dafür können, mithin die Privatkäufer der betroffenen Dieselfahrzeuge“ so Rechtsanwalt Reber weiter.

Die Ursache: negative Presse aufgrund Dieselskandal und Fahrverbote für betroffene Modelle

In zahlreichen deutschen Städten breiten sich die Fahrverbote aus. In Kraft treten die Fahrverbote im Jahre 2019 in folgenden Großstädten:

Berlin                                   voraussichtlich ab Juni 2019

Bonn                                    voraussichtlich ab April 2019

Frankfurt                            voraussichtlich ab Februar 2019

Essen                                   voraussichtlich ab Juli 2019

Gelsenkirchen                  voraussichtlich ab Juli 2019

Hamburg                            voraussichtlich ab Juni 2019

Köln                                      voraussichtlich ab April 2019

Mainz                                   voraussichtlich ab September 2019

Stuttgart                             voraussichtlich ab April 2019

„Betroffen sind Diesel der Abgasnorm Euro 4 und teilweise bereits Diesel der Abgasnorm 5“, erklärt Rechtsanwalt Tobias Reber aus Ingolstadt. „Auch in Bayern schlägt der Dieselskandal Wellen, bis die Fahrverbote München, Nürnberg oder Ingolstadt erreichen dürfte es nur noch eine Frage der Zeit sein“, so Anwalt Reber weiter.

Die Lösung: Widerruf des den Kaufvertrag finanzierenden Darlehensvertrages durch einen Anwalt

– es winken finanzielle Vorteile von mehreren 1000 €

Eine Möglichkeit, dem starken Wertverlust zu entgehen und den Autokaufvertrag rückabzuwickeln bietet der Widerrufsjoker, welcher bereits aus dem Immobiliengeschäft bekannt ist. Haben Sie Ihr Dieselfahrzeug finanziert, so handelt es sich beim Kaufvertrag des Fahrzeuges und beim Darlehensvertrag um ein sogenanntes verbundenes Geschäft, so Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Reber aus Ingolstadt.

Jedem Darlehensnehmer steht beim Abschluss eines Darlehensvertrages gegenüber der finanzierenden Bank ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Wurde der Verbraucher jedoch nicht ausreichend und vollständig über sein Widerrufsrecht belehrt, so beginnt die 14-tägige Frist nicht zu laufen und der Darlehensvertrag kann noch Jahre nach Abschluss widerrufen werden. Rechtsanwalt Tobias Reber aus Ingolstadt hat bereits zahlreichen Betroffenen des Dieselskandals durch den Widerrufsjoker geholfen und hierdurch die Rückabwicklung des Kaufvertrages bewirkt.

„Gegenüber dem regulären Verkauf der Dieselfahrzeuge, welche durch den Skandal einen schmerzlichen Wertverlust erlitten haben, bietet der Widerruf der verbundenen Verträge finanzielle Vorteile von mehreren 1000,00 €“, erklärt Rechtsanwalt Reber.

Erhebliche Fehler in den Widerrufsbelehrungen der PKW-Finanzierungen enthalten

Unsere in diesem Bereich spezialisierten Anwälte haben zahlreiche Widerrufsbelehrungen der betroffenen Autofinanzierungen untersucht und konnten erhebliche Fehler herausarbeiten, welche dazu führen, dass auch noch nach Jahren wirksam der Widerruf erklärt werden kann.

Auch die Rechtsprechung in Bayern zeigt sich wie schon so oft verbraucherfreundlich. Das Landgericht München hat beispielsweise mit Urteil vom 09.02.2018 – 29 O 14138/17 entschieden, dass eine Widerrufsbelehrung auch den Hinweise auf § 314 BGB enthalten muss. Können Sie einen solchen Hinweis in Ihrer Widerrufsbelehrung nicht finden, stehen die Chancen auf eine erfolgreiche Rückabwicklung mit hohen finanziellen Vorteilen sehr gut.

Wir, die Anwälte der Kanzlei Ritzer Gelhorn und Reber prüfen Ihren konkreten Fall und erörtern mit Ihnen die Erfolgsaussichten einer Rückabwicklung Ihres Fahrzeuges. Sie erreichen unsere Kanzlei unter der 0841 1310. Vereinbaren Sie einen Termin und sichern Sie sich finanzielle Vorteile durch den Widerrufsjoker.

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