Mietkaution

Häufig enden die mietrechtlichen Streitigkeiten nicht automatisch mit der Beendigung des Mietverhältnisses. Über die Ausbezahlung der vom Mieter hinterlegten Mietkaution herrscht regelmäßig Streit. Hat der Vermieter berechtigte Ansprüche aus dem Mietverhältnis, kann er diese mit der Kaution verrechnen und ist nur zur Auszahlung des verbleibenden Restes verpflichtet. Hierunter fallen auch eventuelle Nachzahlungsforderungen aus den Nebenkosten. In diesem Fall kann der Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht über einen angemessenen Betrag der Kaution geltend machen, bis er eine endgültige Nebenkostenabrechnung erstellt hat. Weiter kann die Kaution für die Beseitigung von Schäden am Mietobjekt verwendet werden, welche der Mieter verursacht hat. Die Kaution muss vom Vermieter zu Beginn des Mietverhältnisses gesondert auf einem Konto angelegt werden. Die erwirtschafteten Zinsen stehen dem Mieter zu.

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