Mieterhöhung in Ingolstadt und Umgebung

Im Mietrecht gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Miete zu erhöhen. Zum einen kann eine Mietanpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erfolgen, zum anderen existieren sogenannte Modernisierungsmieterhöhungen. Schließlich ist es auch jederzeit möglich, die Miete im gemeinsamen Einverständnis von Vermieter und Mieter zu erhöhen, da in Deutschland die sogenannte Privatautonomie herrscht.
Bei sämtlichen Mieterhöhungen sind jedoch bestimmte Regeln und Grenzen zu beachten. Für die Anpassung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete ist unter anderem die sogenannte Kappungsgrenze zu berücksichtigen. Danach durften bislang die Mieten innerhalb dreier Jahre nicht mehr als 20 Prozent angehoben werden. Diese Kappungsgrenze wurde nun in vielen bayerischen Städten auf 15 Prozent gesenkt. Ingolstadt gehört seit dem 01.08.2013 ebenfalls zu diesen Gebieten.

Bei Modernisierungsmieterhöhungen kann der aufgewendete Betrag in gewissem Prozentsatz auf die Mieten umgelegt werden, dies gilt unabhängig von der oben angesprochenen Kappungsgrenze. Die komplizierten Berechnungen sowie die zu treffenden Vorbereitungen für eine wirksame Modernisierungsmieterhöhung sind für den mietrechtlichen Laien kaum zu bewältigen.

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Für alle Arten der Mieterhöhung gelten strenge formale Anforderungen. Werden diese nicht exakt eingehalten, kann die Erhöhung vom Mieter zurückgewiesen werden. So verlieren Sie als Vermieter oft mehrere Monate.
Überlassen Sie die Wirksamkeit einer längst fälligen Mieterhöhung in Ingolstadt und Umgebung nicht dem Zufall.

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