Rechtsfolgen eines wirksamen Widerrufes

Ein erklärter Widerruf beendet das Vertragsverhältnis rückwirkend ab dem Zeitpunkt des Vertragsschlusses ohne jeglichen Einfluss der jeweiligen Bank.

Bei der Widerrufserklärung handelt es sich um eine einseitige Erklärung des Bankkunden, welche auch vom beauftragten Rechtsanwalt unter Vorlage einer entsprechenden Vollmacht abgegeben werden kann. Eine Begründung für den Widerruf ist für die Wirksamkeit nicht notwendig. Die Erfahrung zeigt allerdings, dass die Kreditinstitute einen Widerruf der Verbraucher zunächst zurückweisen und pauschal behaupten, Ihre Widerrufsbelehrung sei korrekt, ein Widerruf deshalb verspätet.

Im Falle der Beauftragung einer auf den Widerruf von Verbraucherkrediten spezialisierten Kanzlei kann der Widerruf jedoch mit der entsprechenden Argumentation sowie eines hinterlegten Rechtsprechungszitates untermauert werden. Sollte die Bank den Widerruf anschließend noch immer zurückweisen, kann auf Feststellung geklagt werden, dass der Vertrag wirksam beendet worden ist. Hierbei vertreten wir Ihre Interessen mit höchstem Engagement und können auf zahlreiche gewonnenen Verfahren zurückgreifen.

Rechtsfolge eines wirksamen Widerrufes ist die rückwirkende Beendigung des Verbraucherdarlehens. Der Vertrag gilt als von Anfang an nicht geschlossen und wandelt sich in ein Rückabwicklungsverhältnis um. Der Darlehensnehmer kann sich OHNE die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung sofort aus dem Vertrag lösen. Aufgrund der derzeit herrschenden Niedrigzinsphase kann dies enorme finanzielle Vorteile im hohen 5-stelligen Bereich zur Folge haben. Darüber hinaus wird die Darlehenssumme lediglich mit dem marktüblichen Zins verzinst, was entgegen dem vertraglich vereinbarten Zins weitere Vorteile für die Verbraucher bring. Schließlich werden die vom Verbraucher an die Bank geleisteten Zahlungen ebenfalls verzinst und an den Kreditnehmer zurückgeführt. Die Bank hat diese Zahlungen mit 5 % über dem Basiszins zu vergüten.

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